Isabell Luetkehaus

Einzel-Fall-Supervision für Mediatoren

Die neue Ausbildungrichtlinie fordert von Mediatoren, dass sie für ihre Fälle Einzel-Fall-Supervision in Anspruch nehmen (§ 4 Abs. 1 ZMediatAusbV).

Ich arbeite seit über zehn Jahren hauptberuflich als Mediatorin und biete in meiner KonsensKanzlei in Berlin Mitte Einzel-Supervision für Mediatoren an, die entsprechend des Mediationsgesetzes und der Ausbildungsrichtlinie Supervision für ihre Mediationsfälle wünschen.

Bei Interesse bitte melden: per Email an i.luetkehaus@konsenskanzlei.de oder telefonisch unter 030 27581383.